Für die Haltung bedrohter Tierarten - hier: Papageien- oder Sitticharten - gelten daher ganz bestimmte Gesetze. Sie sind in einem speziellen
Gutachten des Tierschutzgesetzes geregelt. Die Einzelhaltung von Papageien ist seit 2005 sogar gesetzlich verboten. Hält man einen auf der Liste der bedrohten Tierarten aufgeführten Vogel, ist man gesetzlich verpflichtet, diesen
bei der Naturschutzbehörde des eigenen Wohnortes
anzumelden und die dafür erforderlichen Herkunftsnachweise vorzulegen: Immer: CITES (oder EU-Bescheinigung) und falls erforderlich: Herkunftsnachweis des Vorbesitzers
Die
Convention on Interational Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora, kurz CITES, soll den Handel mit bedrohten Tierarten kontrollieren. Das gleichnamige Papier, welches von der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde ausgestellt wird, ist eine Art Personalausweis für den Vogel. Ringnummer, Schlupfdatum und Geschlecht werden hier erfasst und gehören ein Leben lang zu diesem Tier.
Dieses Übereinkommen - CITES - über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen wurde bereits 1973 angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossen und von 57 Staaten unterzeichnet. Im Deutschen ist es auch als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (
WA) bekannt.
Sollte ein Vogel in seinem Leben durch mehrere Hände gehen, ist von jedem Halter ein Herkunftsnachweis auszustellen und dem/der neuen Besitzer/in mitzugeben. Da Weißhaubenkakadus 40 - 60 Jahre alt werden können, kommt es leider nicht selten vor, dass sie in ihrem Leben mehrfach den Besitzer wechseln. Oft erleiden Sie dadurch psychische Schäden, die dazu führen können, dass der Umgang mit ihnen immer komplizierter wird oder der Vogel anfängt, sich selbst zu rupfen oder zu verletzten. Daher sollte man sich sehr gut überlegen, ob man diese schönen, aber extrem anspruchsvollen Vögel wirklich halten kann.