Gutachten der Sachverständigengruppe für die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln
(Hrsg. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Mindestanforderungen zur Haltung von Papageien
Interessant ist hier insbesondere der letzte Absatz:
Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:
- Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.
- Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten werden.
- Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.
- Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.
- Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.
- Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt
Auszug: Tierschutzgesetz (TierSchG)